Rechtliche Zusammenarbeit zwischen uns als JURA DIREKT und unseren Partnerkanzleien
Wir bieten Ihnen als Servicedienstleister zusammen mit unseren Partnerkanzleien Unterstützung rund um das Thema rechtliche Vorsorge an. Dazu gehört die Abdeckung des privaten Bereichs durch eine anwaltliche Gesamtvollmacht bestehend aus Vorsorgevollmacht (bei Bedarf inkl. gewerblicher Regelungen durch eine Unternehmervollmacht), Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sowie für Familien mit minderjährigen Kindern eine anwaltliche Sorgerechtsverfügung. Auch Testamente können innerhalb unseres JURA DIREKT Service-Schutzbriefes zu Vorzugskonditionen über unsere Anwältinnen und Anwälte erstellt werden. „Einfach und preiswert zur rechtskonformen Vollmacht“ und ganzheitliche Service- und Kundenorientierung sind unsere Leitgedanken.
Anwaltliche Vollmachten und Verfügungen
Für alle juristischen Fragen sowie für die Erstellung der rechtskonformen Vollmachten und Verfügungen arbeiten wir mit erfahrenen Anwaltskanzleien zusammen. Diese erstellen aus Ihren individuellen Angaben und Wünschen sowie persönlichen Bemerkungen – die Sie vorab in eigens programmierten Software-Lösungen in persönlicher Begleitung angegeben haben – rechtskonforme und auf Sie zugeschnittene rechtliche Vorsorgedokumente. Die ausstellende Anwaltskanzlei bestätigt Ihnen das persönliche Mandatsverhältnis schriftlich, haftet für den Inhalt Ihrer Dokumente und garantiert die Durchsetzung bei Differenzen im Vorsorge- bzw. Notfall.
Das Ergebnis: von Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten erstellte und geprüfte, verbindliche, aktuelle und rechtskonforme Vollmachten und Verfügungen nach Ihren persönlichen Vorstellungen.
Unterstützung bei rechtlichen Herausforderungen
Im Rahmen unseres umfangreichen TÜV-zertifizierten JURA DIREKT Service-Schutzbriefes erhalten Sie nicht nur ein aktives Notfallmanagement sowie organisatorische und emotionale 24/7 Begleitung durch unser Notfall-Team, sondern auch anwaltliche Unterstützung (Telefonate, Rechtsauskunft und Briefwechsel) bei allen rechtlichen Herausforderungen und Differenzen mit z. B. Behörden oder Gerichten. Unsere Partnerkanzleien setzen Ihre Vollmachten im Kollektiv rechtlich durch.
- RA von Rosenstiel | RA von WangenheimRechtsanwalt Constantin Freiherr von Stockmar-von Wangenheim: Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht; Rechtsanwalt Wolf-Joachim von Rosenstiel: Familienrecht
- RPE Kanzlei | Roglmeier Pranzo ErbrechtRechtsanwältin Julia Roglmeier LL.M.: Fachanwältin für Erbrecht; Rechtsanwalt Giuseppe Pranzo LL.M.: Fachanwalt für Erbrecht
- Kanzlei Molitor Babel Singer Vitzthum Partnergesellschaft mbBRechtsanwalt Martin Singer: Fachanwalt für Medizinrecht
- Rechtsanwaltskanzlei SchönleberRechtsanwalt Norbert Schönleber: Erbrecht, Testamentsvollstreckung
- advomeda RechtsberatungRechtsanwalt Christian Wagner: Fachanwalt für Medizin und Sozialrecht
- Vigano-Schilling-Bunzel Rechtsanwälte PartGmbBRechtsanwalt Stefan Schilling: Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeits- und Erbrecht, Steuerrecht
- MACKH | LANG RechtsanwälteRechtsgebiete u. a. Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Bankrecht
- Vogel, Sprinke & Kollegen | Steuerberater-RechtsanwälteRechtsanwalt Alexander Krieger: Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Handelsvertreterrecht, Sozialversicherungsrecht, Vertriebsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
An allen Standorten können Sie weitere Kanzleien wählen, wenn es sich um Konstellationen handelt, die über die allgemeine Familien- und Unternehmenssituation hinaus gehen oder wenn Sie Bedarf an direkter Rechtsberatung (z. B. in den Bereichen Eheverträge, Erbverträge oder Medizinrecht) haben. Nutzen Sie diesen großen Vorteil und greifen Sie auf unsere kompetenten Netzwerke zurück. Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe benötigen, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu unserem JURA DIREKT Service-Team auf.