Mit Erreichen der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen Familienangehörige oder Eltern im Vorsorge- sowie Notfall laut Gesetz (§ 1814 Abs. 1 BGB) nicht mehr automatisch vollumfänglich und dauerhaft für uns entscheiden oder handeln. Was viele nicht wissen: Gleiches gilt auch für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner. Selbst das am 01. Januar 2023 eingeführte „Ehegattennotvertretungsrecht" ändert daran nichts, da lediglich eine Vertretung im Gesundheitsbereich für eine max. Dauer von sechs Monaten geregelt wurde. Die Vertretung ist dabei an strenge Voraussetzungen geknüpft und geht in der Praxis so gut wie immer über die Gesundheitsfürsorge hinaus.
Nur mit einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht (bei Bedarf inkl. gewerblicher Regelungen), Betreuungs- und Patientenverfügung stellen Sie z. B. bei Unfall oder Krankheit sicher, dass Ihre Vertrauensperson nach Ihren Wünschen in privaten und geschäftlichen Lebensbereichen rechtlich handeln und entscheiden darf. Eltern können die Fürsorge ihrer minderjährigen Kinder bei beidseitigem Ausfall über eine Sorgerechtsverfügung regeln und so verhindern, dass der Staat die Vormundschaft (zumindest zeitweise) übernimmt und entscheidet, bei wem sie leben. Durch ein zusätzliches rechtssicheres Testament wird der Nachlass nach Ihren Wünschen übertragen und Streit innerhalb der Familie vermieden.
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Notfall-Ordner privat
Testament
Notfall-Ordner privat
Notfall-Ordner geschäftlich
Testament
Notfall-Ordner geschäftlich
Vorsorgevollmacht
Für rechtskonforme Vertretung.
Betreuungsverfügung
Für die Vermeidung einer fremden Betreuung.
Patientenverfügung
Für Festlegungen medizinischer Maßnahmen.
Sorgerechtsverfügung
Für Eltern minderjähriger Kinder.
Unternehmervollmacht
Für die Weiterführung der Selbstständigkeit.
Haustier-Notfallplan
Zur Versorgung von Hund, Katze & Co.
Testament
Für Nachlassregelungen.
JURA DIREKT Service-Schutzbrief
Für 24/7 Rundum-Sicherheit im Notfall.