Neben privaten und geschäftlichen Angelegenheiten, ist es natürlich auch wichtig, unsere tierischen Familienmitglieder zu schützen, wenn wir uns zeitweise oder dauerhaft nicht mehr um ihre Versorgung kümmern können.
Ein Haustier benötigt mehr als nur einen Schlafplatz oder eine geöffnete Futterdose. Es braucht u. a. auch eine Vertrauensperson, die ihm ein liebevolles Zuhause gibt und sich nach Ihren Wüschen um die Pflege kümmert, wenn Sie das nicht selbst können. In einem Haustier-Notfallplan können Sie vorab eine individuelle Anleitung zur Versorgung Ihrer Haustiere im Notfall erstellen und beispielsweise u. a. folgende Informationen darin festlegen:
• Geschlecht, Rasse, Tätowierungen und Chip-Nummer der Haustiere • Behandelnde Tierärztin bzw. behandelnder Tierarzt • Unterbringung bzw. Aufenthaltsort der Tiere z. B. bei Ihrer Vertrauensperson zu Hause, im Tierschutzverein, in Tierpensionen etc. • Tierkrankenversicherung(en) und Impfpass • Informationen zu besonderen Charaktereigenschaften, z. B. Umgang mit Kleinkindern oder Fremden, Essgewohnheiten, Allergien oder Auslaufroutinen
Tipp: Ist Ihre Vertrauensperson aus dem Haustier-Notfallplan gleichzeitig in Ihrer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt, darf sie finanzielle Mittel zur Versorgung Ihrer Tiere rechtskonform aus Ihrem Vermögen entnehmen. Andernfalls darf sie die bevollmächtigte Vertrauensperson aus Ihrer Vorsorgevollmacht rechtlich anweisen, die finanziellen Mittel freizugeben.
Im Rahmen des JURA DIREKT Services können Sie Ihren individuellen Haustier-Notfall komplett kostenfrei erstellen.
Sie können Ihren Haustier-Notfallplan jederzeit ändern und neu in Ihrem Serviceportal „mein JURA DIREKT" hochladen oder auch löschen bzw. widerrufen.
Jede natürliche Person über 18 Jahren kann bevollmächtigt werden, sich um Ihre Tiere zu kümmern, wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind. Das können Freunde, Verwandte oder auch Nachbarinnen bzw. Nachbarn sein. Auch professionelle Tierbetreuerinnen bzw. -betreuer, Tierschutzvereine oder Tierpensionen können in Betracht gezogen werden.
Wenn Sie möchten, dass sich Ihre im Haustier-Notfallplan benannte Vertrauensperson auch um die Vermögensverwaltung kümmert, sollte diese nicht nur volljährig, sondern auch voll geschäftsfähig sein. Dann ist sie auch berechtigt, Budget zur Versorgung Ihrer Haustiere rechtskonform gegenüber Ihrer bevollmächtigten Person aus der Vorsorgevollmacht einzufordern.
Der Haustier-Notfallplan wird dann eingesetzt, wenn Sie kurz- oder langfristig nicht mehr dazu in der Lage sind, sich um Ihre Haustiere zu kümmern. Das kann u. a. aufgrund von Unfall, Krankheit, Alter, Auslandsaufenthalt, Burnout, Kuraufenthalt oder längeren Krankenhausaufenthalten (z. B. aufgrund von komplizierten Brüchen oder Operationen) der Fall sein. Dann bedarf es einer Vertrauensperson, die die Versorgung Ihrer Haustiere nach Ihren Wünschen gewährleistet.
Haustiere sind in Deutschland zwar laut BGB nicht der Sache gleichgestellt, es werden aber für Sachen geltende Vorschriften entsprechend auf Tiere angewendet. Das bedeutet, dass Tiere – wie andere Vermögensgegenstände auch – zu Ihrem Nachlass und somit zur Erbmasse zählen, die im Todesfall der Besitzerin bzw. des Besitzers unter den Erbenden verteilt wird.
Juristinnen und Juristen empfehlen daher, frühzeitig eine Vertrauensperson für die Haustierbetreuung zu bevollmächtigen oder entsprechende Tier-Vorsorgeregelungen in einem Testament zu treffen. Wenn Sie Ihre Wünsche vorab in einem Haustier-Notfallplan festlegen, können Ihre Tiere dementsprechend versorgt werden und haben im besten Fall ein liebevolles Zuhause.